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Wer kann Biozide nach Bosnien und Herzegowina importieren?

Wissen Sie, wer in Bosnien und Herzegowina Biozide importieren kann? Wenn nicht, dann könnte dieser Beitrag genau das Richtige für Sie sein.

Derzeit gibt es in Bosnien und Herzegowina Vorschriften zu Bioziden nur in der Republika Srpska. Und nach dem aktuell gültigen Verfahren werden Biozide im Programm zur technischen Dossiereinreichung registriert. Dies ist der erste Schritt zur Erlangung einer Lizenz zum Inverkehrbringen von Bioziden und gleichzeitig der einzige, der derzeit durchgeführt wird.

Es gibt jedoch viele Fragen dazu, wer dieses Verfahren durchführt und wer Importeur von im Programm registrierten Bioziden sein kann.

Gemäß dem Biozidgesetz wird der Antrag auf Aufnahme von Bioziden in das Programm vom inländischen Hersteller von Bioziden oder vom Bevollmächtigten des ausländischen Herstellers – dem Importeur – gestellt. Gemäß dem durchgeführten Verfahren wird die Entscheidung über die Aufnahme von Bioziden in das Programm zur Einreichung technischer Dossiers dem Antragsteller – dem inländischen Hersteller oder Importeur – erteilt.

Diese Personen gelten als Genehmigungsinhaber für das Inverkehrbringen von Bioziden.

Was die Einfuhr von Bioziden angeht, sieht das Gesetz vor, dass Einfuhren nur von Inhabern von Genehmigungen, also von Entscheidungen über die Aufnahme von Bioziden in das Programm, durchgeführt werden dürfen. Dies bedeutet, dass Biozide nur von Personen importiert werden können, die den Prozess der Aufnahme der Biozide in das Programm zur Einreichung technischer Dossiers abgeschlossen haben.

Das Ministerium für Gesundheit und Soziales der Republika Srpska veröffentlicht auf seiner Website eine Liste der Biozide, die im Programm zur Einreichung technischer Dossiers enthalten sind. Dort können Sie sehen, welche Biozide in Verkehr gebracht werden dürfen und wer für jedes Biozid der Genehmigungsinhaber ist.

Wenn Sie dachten, dass ein im Programm registriertes Biozid von jedermann importiert werden kann, ist dies nicht der Fall. Nur der Genehmigungsinhaber kann Importeur von Bioziden sein und ist für das von ihm in Verkehr gebrachte Produkt verantwortlich.

Das Gesetz sieht nicht die Möglichkeit vor, dass die Registrierung von Bioziden durch den Verwaltungsvertreter eines ausländischen Herstellers durchgeführt wird und dass in diesem Verfahren registrierte Biozide von anderen Personen importiert werden.

Darauf müssen Sie unbedingt achten, wenn Sie planen, Biozide zu importieren oder Verhandlungen mit einem ausländischen Hersteller aufzunehmen.

Wenn Sie planen, Biozide herzustellen oder zu importieren, ist noch etwas ganz Wichtiges.

Nach dem Biozidgesetz kann Hersteller oder Importeur von Bioziden nur eine juristische Person sein.

Bei anderen Chemikalien ist dies nicht der Fall. Das Chemikaliengesetz der Republika Srpska sieht vor, dass die Herstellung oder Einfuhr von Chemikalien sowohl von juristischen Personen als auch von Unternehmern – registrierten natürlichen Personen – durchgeführt werden kann. Die gleiche Situation in Bezug auf Chemikalien besteht in der Föderation Bosnien und Herzegowina.

Der Unterschied ergibt sich aus der zeitlichen Lücke zwischen der Verabschiedung der aktuellen Gesetze: Das Biozidgesetz wurde 2009 verabschiedet, während das Chemikaliengesetz aus dem Jahr 2018 stammt.

Wir können damit rechnen, dass bei einer Novellierung des Biozidgesetzes oder der Verabschiedung eines neuen Gesetzes diese Bestimmung geändert wird. Unternehmern die Möglichkeit zu geben, Biozide herzustellen oder zu importieren, stünde im Einklang mit den in der Europäischen Union geltenden Regeln.

Da es in der Föderation Bosnien und Herzegowina keine spezifischen Vorschriften für Biozide gibt, wird weiterhin das Verfahren für die Einfuhr von Giften angewendet. Enthält das Biozidprodukt Gifte, ist die Einholung der vorgeschriebenen Genehmigungen erforderlich.

Wenn Sie Fragen zur Anwendung der Biozidverordnung haben, kontaktieren Sie mich unter nina.pajovic@bens-consulting.eu.


Autor des Originalfotos Willfried Wende portal Pixabay


Haftungsausschluss:
Die Informationen in diesem Blog werden mit äußerster Sorgfalt zusammengestellt. Er dient jedoch nicht der Beratung (zu Chemikalien) und der Anbieter übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung für die Richtigkeit, Genauigkeit und Aktualität der veröffentlichten Inhalte. Wenn Sie Beratung für einen bestimmten Fall benötigen, schreiben Sie uns bitte an bojan.dimic@bens-consulting.eu
Biozide | 29. Nov 2023

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