Bestellen Sie Ihr persönliches Angebot zur Erstellung von Sicherheitsdatenblättern.

Wir hören oft, dass die Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 („CLP-Verordnung“) nicht für kosmetische Produkte gilt. Das ist natürlich richtig, was am deutlichsten daran zu erkennen ist, dass kosmetische Produkte nicht die charakteristischen Piktogramme haben, die wir auf gefährlichen Chemikalien sehen. Der erste Artikel der CLP-Verordnung besagt auch, dass sie nicht für kosmetische Produkte für Endverbraucher gilt.

Trotz der oben genannten Tatsachen hat die CLP-Verordnung dennoch erhebliche Auswirkungen auf die Verordnung (EG) Nr 1223/2009 über Kosmetikprodukte. In kosmetischen Produkten dürfen nicht (außer in Ausnahmefällen) sogenannte CMR-Stoffe (krebserzeugend, erbgutverändernd, fortpflanzungsgefährdend) im Sinne der CLP-Verordnung verwendet werden. Daher ist die CLP-Verordnung eine Informationsquelle für einige der Verbote, die auch für kosmetische Produkte gelten.

Natürlich wird auch die Verordnung über kosmetische Produkte laufend aktualisiert, allerdings mit Verzögerung in Hinsicht auf die Aktualisierungen der CLP-Verordnung, die wir auch ATP nennen.

Schauen wir uns ein Beispiel von der 17.ATP, die am 28.5.2021 veröffentlicht wurde und die Einstufungenbestimmter Stoffe ändert und festlegt. Sie gilt ab dem 17. Dezember 2022, wenn als CMR eingestufte Stoffe nicht mehr in kosmetischen Produkten enthalten sein dürfen.

In den kommenden Monaten wird sicherlich eine Aktualisierung der Verordnung über kosmetische Produkte veröffentlicht, die diese Verbote bzw. Einschränkungen berücksichtigen wird, aber ich möchte Ihnen zeigen, dass Sie durch die Überwachung der einschlägigen Gesetzgebung über mehr als ein halbes Jahr die Gesetzgeber überholen können, um wichtige Informationen zu erhalten, die Ihre Produkte betreffen können.

Wenn Sie wenig Zeit haben oder Hilfe benötigen, um Änderungen in der Chemikaliengesetzgebung zu verstehen und zu überwachen, können wir Ihnen helfen. Wir sind nur einen Anruf oder eine E-Mail von Ihnen entfernt.

Haftungsausschluss:
Die Informationen in diesem Blog werden mit äußerster Sorgfalt zusammengestellt. Er dient jedoch nicht der Beratung (zu Chemikalien) und der Anbieter übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung für die Richtigkeit, Genauigkeit und Aktualität der veröffentlichten Inhalte. Wenn Sie Beratung für einen bestimmten Fall benötigen, schreiben Sie uns bitte an bojan.dimic@bens-consulting.eu
Andere | 10. Feb 2022

  • Alle
  • Sicherheitsdatenblätter
  • UFI / PCN
  • ADR
  • Biozide
  • REACH
  • Andere

Zurück zu posten

BENS Insider

Wie können Sie unsere Erfahrungen zu Ihren Gunsten verwandeln - kostenlose professionelle Materialien helfen Ihnen bei der Implementierung von Best Practices ohne Ärger

X
To spletno mesto uporablja piškotke za namen izboljšave delovanja spletnega mesta. Več informacij najdete v naših pravilih o rabi piškotkov.