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Darüber, was das 15. ATP im Allgemeinen bringt, haben wir bereits vor einem Jahr, als diese Ergänzung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wurde, etwas geschrieben.

Da der Zeitpunkt des Inkrafttretens – 1. März 2022 – immer näher rückt, möchte ich Ihnen einige der wichtigsten Punkte dieser Verordnung bereits heute mitteilen:

  • Ergänzung der Einstufungen akuter und chronischer (1) aquatischer Toxizität (H400 und H410) für die Pulverform von Blei.
  • Einführung einer harmonisierten Einstufung für Stickstoffsäurelösungen über und unter 70 %

Einführung einer harmonisierten Einstufung für MBIT (2-Methyl-1,2-Benzothiazol-3 (2H)-on, CAS: 2527-66-4), einschließlich geschätzter Werte der akuten Hauttoxizität und oraler Exposition.

Zusatz von Hautverätzung 1C und schwerer Augenschädigung 1 für L–(+)-Milchsäure (CAS: 79-33-4)

  • Das ATE-Wertkonzept (engl. Acute Toxicity Estimates), das für einige Stoffe, bereits mit dem 10. ATP neu eingeführt wurde, wird nun im Rahmen des 15. ATPs konsequent umgesetzt. Diese sollten verbindlich zur Berechnung der akuten Toxizität von jenen Gemischen verwendet werden, die einen Stoff mit einem harmonisierten ATE-Wert enthalten. Das 15. ATP enthält zusätzliche ATE-Werte für weitere 25 Stoffe.

Bis zu diesem Datum sind die erwähnten Ergänzungen in den Sicherheitsdatenblättern implementiert, die in den Diensten zur Erstellung und Aktualisierung von Sicherheitsdatenblättern (ChemiusExpert-Dienst) enthalten sind.

Denjenigen von Ihnen, die noch selbst für die Aktualisierung Ihres Chemikaliendossiers sich kümmern, empfehle ich, so schnell wie möglich mit der Anpassung an diese Aktualisierungen anzufangen. Das bedeutet:

  • Wenn Sie ein Lieferant eines Gemisches oder Stoffes sind, fordern Sie neue Sicherheitsdatenblätter bei Ihren Lieferanten oder Herstellern an und prüfen Sie, ob seit der letzten Version sich irgendwas (Klassifizierung oder Kennzeichnung) geändert hat.
  • Wenn Sie als ein Gemischformulierer agieren, fordern Sie auch die Sicherheitsdatenblätter für Ihre Rohstoffe an, die gemäß der 15. ATP klassifiziert werden müssen.
  • Überprüfen Sie die neu erhaltene Dokumentation und aktualisieren Sie Ihre Sicherheitsdatenblätter und -etiketten gemäß diesen Änderungen vor dem 1. März 2022.

Wenn Sie es interessant finden, zu wissen, wie die ATP-Ergänzungen im Laufe der Zeit aufeinander folgen und welche Fristen beachtet werden müssen, dann empfehle ich Ihnen diesen Artikel.

Selbstverständlich können Sie die Produktion und Aktualisierung auch uns überlassen. Wandeln Sie Ihre gesparte Zeit und Energie in Dinge um, die Sie glücklich machen oder die Sie schon lange aufschieben.

Haftungsausschluss:
Die Informationen in diesem Blog werden mit äußerster Sorgfalt zusammengestellt. Er dient jedoch nicht der Beratung (zu Chemikalien) und der Anbieter übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung für die Richtigkeit, Genauigkeit und Aktualität der veröffentlichten Inhalte. Wenn Sie Beratung für einen bestimmten Fall benötigen, schreiben Sie uns bitte an bojan.dimic@bens-consulting.com
SDB Andere | 02. Sep 2021

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