Die Europäische Kommission hat bestimmte Informationspflichten für die Registrierung von Chemikalien nach REACH überarbeitet. Die Änderungen werden Anfang 2022 in Kraft treten und Unternehmen müssen sich darauf vorbereiten. Die ECHA wird Ende 2021 weitere Ratschläge veröffentlichen.
Die Aktualisierung der REACH-Anhänge klärt die Informationen, die Unternehmen bei ihren Registrierungen einreichen müssen, und macht die Bewertungspraktiken der ECHA transparenter und vorhersehbarer. Das Gesetz tritt am 8. Juli 2021 in Kraft und gilt ab 8. Januar 2022.
Die wichtigsten Änderungen betreffen:
- Anforderungen an Oberflächenspannung und Wasserlöslichkeit von Metallen und schwerlöslichen Metallverbindungen;
- Anforderungen für In-vitro-Testsauf Augenreizung und In-vivo-Tests auf Haut- oder Augenreizung;
- Anforderungen und Anpassungen für 28- und 90-tägige Toxizitätsstudien mit wiederholter Gabe;
- spezifische Regeln für die Anpassung von Studien zur Reproduktionstoxizität;
- allgemeine Regeln für die Anpassung basierend auf:
- Nutzung vorhandener Daten;
- Beweiskraft;
- stoffbezogene expositionsgesteuerte Prüfung; und
- Gruppierung von Stoffen – insbesondere von Stoffen unbekannter oder variabler Zusammensetzung, komplexen Reaktionsprodukten und biologischen Materialien (UVCB);
- neue Regeln für die Anpassung von Studien zum Verbleib und Verhalten in der Umwelt auf der Grundlage eines niedrigen Oktanol-Wasser-Verteilungskoeffizienten;
- neue spezifische Regeln zur Anpassung an Dissoziationskonstante und Viskosität; und
- zusätzliche Anforderungen an die Durchführung von Tests für die menschliche Gesundheit und die Umwelt bei entsprechend hohen Dosierungen.
Die ECHA aktualisiert ihre Leitfäden und wird gegen Ende 2021 weitere Ratschläge für Registranten veröffentlichen.